Das Girokonto – wichtig, um die Finanzen im täglichen Leben zu managen

Was ist ein Girokonto?

GirokontoEin Girokonto oder Zahlungsverkehrskonto lässt sich aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegdenken. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument für den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr, das einen schnellen Überblick über monatliche Ein- und Ausnahmen gewährt. Angefangen von Zahlungseingängen wie Gehalt und Kindergeld bis hin zu Zahlungsausgängen wie Mietzins, Versicherungsraten und andere, lässt sich der gesamte bargeldlose Zahlungsverkehr problemlos über ein Girokonto abwickeln. Für die Suche nach dem optimalen Girokonto lässt sich ein Vergleich empfehlen

Wer ist in der Lage, ein Girokonto zu eröffnen?

Wer kein Girokonto besitzt, hat es schwer, vor allem, wenn er ein geringes Einkommen hat. Aus diesem Grund haben seit 2016 alle EU-Bürger, die sich legal in der EU aufhalten, ein Recht auf ein Basisgirokonto auf Guthabenbasis.

Auf alle anderen Arten von Girokonten gibt es keinen Rechtsanspruch. Ein Vergleich der Angebote ergab, dass in der Regel Eröffnungsvoraussetzungen wie Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit des Kunden bestehen. Das bedeutet, die Bank muss den Kunden nicht annehmen, wie es beim Basiskonto der Fall ist. Wer unter Vormundschaft steht oder negative Schufa-Einträge hat, muss mit einer Ablehnung rechnen, da er nicht über ausreichend Bonität verfügt.

Wer darf ein Girokonto pfänden?

Gläubiger, die vorhaben, das Konto eines Schuldners zu pfänden, sind unter Einhaltung zweier Voraussetzungen in der Lage, dies zu tun. Zum einen benötigen sie einen vollstreckbaren Titel. Zum anderen ist für eine Pfändung die Ausstellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des zuständigen Gerichts vonnöten.

Einen Vollstreckungstitel erhalten Gläubiger, wenn Schuldner nicht rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen. Ansonsten haben sie die Möglichkeit, ihre Forderungen gerichtlich einzuklagen. Ist dies von Erfolg gekrönt, erhalten sie den Vollstreckungstitel, der sie in die Lage versetzt, die Konten des Schuldners zu pfänden.

Voraussetzung für die Beantragung der Pfändung eines Schuldnerkontos ist die Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein Konto führt. Hier gilt: Der Schuldner ist nicht zunächst nicht verpflichtet, seine Konten preiszugeben, sondern erst bei der eidesstattlichen Erklärung. Aus diesem Grund bedienen sich Gläubiger und teilweise Gerichtsvollzieher verschiedener Tricks wie Blindpfändungsversuche und Anrufe des Gläubigers unter Vorwand, um die Bankverbindung in Erfahrung zu bringen.

Mit Blindpfändungsversuchen lassen sich Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für bei Banken beantragen, die viele Girokonten führen. Auf diese Weise haben Gläubiger gute Chancen, ein oder mehrere unbekannte Konten des Schuldners herauszufinden.

Ein weiterer Trick vieler Gläubiger besteht darin, den Schuldner unter einem Vorwand anzurufen oder eine Inkassofirma damit zu beauftragen. Das bedeutet in vielen Fällen, dass eine Versicherung oder das Finanzamt den Gläubiger wegen einer Rückerstattung anruft. Nennt der Schuldner oder ein Familienangehöriger die Bankverbindung, ist der Gläubiger in der Lage, die Kontopfändung zu beantragen.

Warum verlangen Banken Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren verlangen Banken nach der Kontoeröffnung für verschiedene Dienstleistungen am Kunden wie Überweisungen und das Ermöglichen des bargeldlosen Zahlens in Geschäften mittels EC-Karte. Des Weiteren für die Verwaltung sämtlicher Kontobewegungen.

In der Regel rechnen Banken diese Gebühren nicht gesondert ab, sondern verlangen eine Pauschale für alle Dienstleistungen, die sie dem Kunden anrechnen. Der Grund ist, dass sie rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden vermeiden wollen.

Warum ist vor allem wegen der Kontoführungsgebühren eine Vergleich wichtig?

Ein Vergleich tut bei der Suche nach dem geeigneten Girokonto Not, da das Gesetz Banken verbietet, für bestimmte Dienstleistungen Gebühren von ihren Kunden zu verlangen. Dies gilt für Dienstleistungen, bei denen sie gesetzliche Pflichten verfolgen oder Handlungen im eigenen Interesse vornehmen, wie die Nachverfolgung fehlgeleiteter Überweisungen. Dies gilt unabhängig davon, wer der Verursacher war. Weitere kostenlose Dienstleistungen für Girokonteninhaber laut Gesetz:

  • Mindestens fünf Buchungsvorgänge in jedem Monat
  • Die Änderung und Verwaltung von Freistellungsaufträgen
  • Das Einrichten oder Löschen eines Kontos
  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen, wenn der Kunden diese auf dem eigenen Konto vornimmt

Wer bietet ein kostenloses Girokonto an?

Viele Banken verzichten komplett auf die Erhebung von Gebühren, was ein Vergleich der Angebote sichtbar macht. In der Regel handelt es sich um Direktbanken. Diese wickeln ihre Geschäfte komplett online ab und sparen auf diese Weise Geld, das sie in der Lage sind, an Kunden weiterzugeben.

Ein Vergleich von Banken mit kostenlosen Girokonten ergab, dass viele regelmäßigen Geldeingang oder ausschließlich Onlineabwicklung der Bankgeschäfte vom Kunden verlangen. Des Weiteren lauern in vielen Fällen versteckte Gebühren hinter der Bereitstellung der EC-Karte. Deswegen gilt: Wer vorhat, ein kostenloses Girokonto zu nutzen, ist gut beraten, die mit dem Konto verknüpften Bedingungen nicht zu übersehen.

Wer einen Vergleich durchführt, kommt zu dem Schluss, dass sich ein kostenloses Girokonto unter folgenden Voraussetzungen empfiehlt: Die Kontoführung ist kostenlos. Des Weiteren besteht nicht die Bedingung eines monatlichen Mindesteingangs. Die Bank stellt eine EC-Karte kostenfrei zur Verfügung, mit der sich weltweit kostenfrei Geld abheben lässt.

Weiterhin lässt ein Vergleich folgenden Schluss zu: Wer seine Bankgeschäfte ausschließlich online abschließt, findet Angebote mit attraktiven Prämien.

Wer sich bei der Suche nach einem kostenlosen Girokonto ausreichend Zeit nimmt, ist in der Lage, das ideale Angebot zu finden: Ein Girokonto, das den eigenen Vorstellungen entspricht und keine Kostenfallen enthält. Dabei helfen ihm ein Vergleich der vielen Angebote und das Abwägen dieser nach den enthaltenen Leistungen und den Leistungen, die er benötigt

Wie lässt sich ein Girokonto eröffnen?

Interessierte an einem Girokonto führt der erste Weg oftmals zur Bank ihres Vertrauens. Im Zweifelsfall helfen vertrauenswürdige Freunde, Bekannte, ein Vergleich der Angebote im Internet oder Fachzeitschriften, die geeignete Bank zu finden.

Wer vorhat, ein Konto vor Ort zu eröffnen, ist abhängig von der Bank unterschiedlichen Formalitäten ausgesetzt. In jedem Fall verlangt die Bank den Nachweis über die Identität des potenziellen Kunden. Das bedeutet, derjenige, der vorhat, ein Girokonto zu eröffnen, nimmt ihm Idealfall einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und eine aktuelle Meldebestätigung mit zur Bank. Hat der Bankangestellte sämtliche Unterlagen überprüft und alle Voraussetzungen für die Eröffnung sind erfüllt, besteht das neue Konto. Das bedeutet, der Kunde ist in der Lage, über es zu verfügen.

Menschen, die wenig Zeit zur Verfügung haben, sind in der Lage, über den Internetauftritt der gewünschten Bank ein Girokonto zu eröffnen. Hierfür füllen sie online einen Kontoeröffnungsantrag aus. Die Identitätsprüfung des Antragsstellers erfolgt über das Post-ident-Verfahren. Hierzu ist es nötig, dem Postbeamten einen gültigen Personalausweis oder Reisepasse vorzulegen, damit dieser in der Lage ist, die Identität des Antragstellers zu bestätigen. Alle erforderlichen Unterlagen sowie EC-Karte oder gegebenenfalls Kreditkarte bringt die Post zum Antragsteller.

Wie lässt sich ein Girokonto überziehen oder ausgleichen?

Die Überziehung eines Girokontos ist leicht und funktioniert am häufigsten über einen Dispositionskredit. Bei diesem handelt es sich um einen von der Bank erlaubten, aber teuren Überziehungsrahmen für das Girokonto, der leicht in die Schuldenfalle führt. Die Höhe der möglichen Überziehung hängt von der kontoführenden Bank und deren Vorgaben sowie dem jeweiligen Kontobesitzer ab.

Vielen Verbrauchern stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten, ein Girokonto auszugleichen oder anders ausgedrückt, aus der Schuldenfalle herauszukommen. Eine Möglichkeit bietet sich durch eine Umschuldung des Dispositionskredit in einen Ratenkredit. Letzterer ist billiger als ein Dispositionskredit und in der Lage, das Schlimmste abzuwenden. Wichtig ist, die Kreditsumme nicht zu hoch zu wählen. Ansonsten gilt: Während für einen Dispositionskredit Zinsen bis zu fünfzehn Prozent anfallen, sind für den Ratenkredit durchschnittlich vier bis fünf Prozent Zinsen fällig. Wichtig ist, dass der Bankkunde die Initiative ergreift, da die Bank an einem Dispositionskredit mehr verdient als an einem Ratenkredit.

Eine Alternative zum Ratenkredit, um ein Girokonto auszugleichen, bietet der Abrufkredit. Der Zinssatz ist günstiger als beim Dispositionskredit und die Rückzahlung flexibel. Das bedeutet, es besteht keine feste Laufzeit wie beim Ratenkredit. Der Bankkunde zahlt die fälligen Zinsen und hat die Möglichkeit, eine geringe Mindesttilgung zu vereinbaren. Diese liegt oftmals bei einem bis zwei Prozent.

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